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Meine Tätigkeit auf dem Rechtsgebiet des Erbrechts beginnt bereits vor dem Erbfall. Auch in außergerichtlichen und gerichtlichen Streitigkeiten nach dem Erbfall berate und vertrete ich Sie.
Meine Tätigkeit auf dem Fachgebiet des Erbrechts umfasst insbesondere:
- Testamentsberatung und -gestaltung
- Gestaltung von Erbverträgen, Vorsorgevollmachten, Patienten- und Betreuungsverfügungen
- Testamentsauslegung, Testamentsanfechtung
- Erbauseinandersetzung
- Geltendmachung und Abwehr von Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen
- Geltendmachung und Abwehr von sonstigen erbrechtlichen Ansprüchen
- Erbenhaftung