Familienrecht

Die familienrechtlichen Beratungsfelder umfassen nicht nur die Vertretung in Scheidungsverfahren, sondern gehen weit darüber hinaus. Sie umfassen ebenso eine rechtliche Beratung vor Eheschließung wie während des Verlaufs der Ehe, insbesondere beim Entwurf und Abschluss eines Ehevertrages. Auch schließen sie Rechtsfragen zu nichtehelichen Lebensgemeinschaften und eingetragenen Lebenspartnerschaften ein. Fragen im Zusammenhang mit der Scheidung einer Ehe gehören jedoch zum Kernbereich der familienrechtlichen Tätigkeit. Hierzu zählen die Scheidung oder die Aufhebung der Ehe, die Gestaltung von Scheidungsfolgenvereinbarungen, die Vermögensauseinandersetzung, Teilung des Hausrats, Zuweisung der Ehewohnung oder des Hauses, die Durchführung des Versorgungsausgleichs, die Regelung von Trennungs- und nachehelichem Unterhalt, alle Fragen die gemeinsamen Kinder betreffend, insbesondere Kindesunterhalt, Fragen zur elterlichen Sorge und zum Umgangsrecht. Zum Familienrecht gehört auch der Bereich des Kindesunterhalts sowohl für eheliche als auch für nichteheliche Kinder, der Betreuungsunterhalt für die nichteheliche Kindesmutter, die Vaterschaftsfeststellung oder -anfechtung und das Adoptionsrecht.

Als Fachanwältin für Familienrecht berate ich Sie im Familienrecht, also bei Scheidung, Unterhalt, Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt und sonstigem Unterhalt (z. B. Elternunterhalt). Ich vertrete Sie bei Ihrer Scheidung und den Folgesachen der Scheidung wie vor allen Dingen auch Unterhalt, Zugewinnausgleich, Sorgerecht. Ich berate Sie bei Ihrer Vermögensauseinandersetzung, Ehevertrag, Gütertrennung, Schuldenteilung.